Sicherheit durch Überwachung ist Gefahr für die Grundrechte, die es zu schützen gilt – Für ein freies digitales Europa

Es gibt kaum noch einen Lebensbereich, in dem wir nicht vom Internet, Elektronik und Computern umgeben sind. So gut wie täglich nutzen wir unser Smartphone, surfen im Internet, shoppen online, schreiben Beiträge in sozialen Netzwerken. Dabei produzieren wir eine Unmenge teils sehr sensibler Daten. Daten, die geeignet sind unser Kommunikationsverhalten aufzuzeigen und die zusammengeführt und gespeichert Auskunft über unsere Persönlichkeit und unser Verhalten geben, auch wenn wir das so gar nicht beabsichtigt haben.  In Zeiten von Smart Home, e-Health und connected car wird die Masse anfallender persönlicher oder personenbeziehbarer Daten noch weiter steigen.

Die zunehmenden Digitalisierung bietet aus meiner Sicht Chancen und Risiken zugleich. Sie erleichtert Kommunikation sowohl auf geschäftlicher als auch persönlicher Ebene und sie verändert und vereinfacht Arbeitsabläufe. Aber:  Mit wachsender Abhängigkeit von IT-Strukturen steigen zugleich die Verwundbarkeit,  das Missbrauchspotential und die Kriminalität. Je abhängiger wir von IT-Technologie und Internet werden, desto größer wird die Gefahr, z.B. selbst Opfer einer Straftat im Internet zu werden. Sicherheitspolitik im digitalen Zeitalter bedeutet für mich Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte. Natürlich gehören dazu auch Strafverfolgung und Prävention. Wer jedoch Sicherheit durch weit gehende Überwachung herstellen zu können glaubt, der der zerstört die Grundrechte, die er schützen will.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz der Informations- und Kommunikationsfreiheit haben auch in der digitalen Welt hohe Priorität und dürfen nicht ausgehebelt werden. Ein wichtiges Signal und einen Schritt in die richtige Richtung sehe ich deshalb in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung vom 08. April 2014, mit dem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wurde. An der Frage von Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung scheiden sich seit Jahren die – politischen – Geister. Auch wenn das Urteil des EuGH ebenso wenig wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 der Vorratsdatenspeicherung insgesamt eine Absage erteilt hat, so sind die rechtsstaatlichen Hürden für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff zu Recht derart hoch gesetzt, dass es zumindest für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Zukunft keinen Raum mehr geben dürfte.

Das Problem sehe ich dabei weniger in der rechtsstaatlichen Verwendung von bereits aus anderen Gründen erhobenen Daten zur Strafverfolgung oder Prävention. Da jedoch mit zunehmender Digitalisierung und der veränderten Nutzung von Kommunikationsdiensten immer mehr Lebensbereiche von den Metadaten erfasst werden, ist es  qualitativ ein enormer Schritt, Daten von Bürgern alleinig anlasslos zur späteren Strafverfolgung und Prävention zu erheben. Eine europäische Umsetzungspflicht besteht nach dem Urteil nun nicht mehr. Sicher wird es Diskussionen über eine nationale Einführung der Vorratsdatenspeicherung unabhängig von einer europäischen Verpflichtung geben. Ich bin allerdings der Meinung, dass in Zeiten von massiver Ausspähung von deutschen und europäischen Bürgerinnen und Bürger durch ausländische Nachrichtendienste die Frage einer europäischen Vorratsdatenspeicherung fast schon ein Nebenschauplatz ist.

Wir müssen grundsätzlich Regeln entwickeln, wie mit den massenhaft vorhandenen, erhobenen und verarbeiteten Daten umgegangen werden soll. Wer Zugriff hat, wofür sie genutzt werden und wie sie vor ungewolltem Zugriff geschützt werden können. Diese Fragen werden für mich als stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des neuen Ausschusses Digitale Agenda hohe Priorität haben. Ich freue mich, dass mit dem neuen Ausschuss digitale Themen fest im Deutschen Bundestag verankert sind.

Dieser Beitrag ist auch auf ichange-europe.de erschienen: http://www.ichange-europe.de/sicherheit-durch-ueberwachung-ist-eine-gefahr-fuer-die-grundrechte-die-es-zu-schuetzen-gilt-fuer-ein-freies-digitales-europa/