Heute erging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen BKA-Gesetz und deren Ermittlungsbefugnisse zur Terrorismusbekämpfung. Darin stellt das Gericht fest, dass die Ermittlungsbefugnisse teilweise verfassungswidrig sind, weil sie unter anderem sehr weit in die Privatsphäre eingreifen und dann nicht verhältnismäßig sind. So fehlen Vorschriften im Hinblick auf Transparenz, individuellen Rechtsschutz und Kontrolle.