Verabschiedung des Schienenlärmschutzgesetzes im Deutschen Bundestag
Das Schienenlärmschutzgesetz enthält drei wesentliche Forderungen:
- Ab 2020 dürfen laute Güterzüge nur noch für den Gelegenheitsverkehr angemeldet werden und nicht mehr im Jahresfahrplan. Die Konsequenz wäre, dass der Zug entsprechend langsam fahren muss. Er würde die Strecke für nachfolgende Züge blockieren. Das wäre eine Strafe für leise Züge, die bereits umgerüstet sind. So werden die Möglichkeiten für laute Güterzüge, das Streckennetz zu nutzen, erheblich eingeschränkt.
- Monitoring-Stationen sollen eingerichtet werden, um die Lautstärke der Güterwagen zu überwachen. Denn ein einzelner Güterwagen kann die Lärmmenge eines sonst leisen Zuges deutlich erhöhen.
- Für die Zukunft ist die Entwicklung von leiserer Technik für Güterwagen weiterhin enorm wichtig. Züge, die noch laut sind, müssen umgerüstet werden können, sobald leisere Technik zur Verfügung steht.
„Viele Menschen aus meinem Wahlkreis sind von hohem Bahnlärm geplagt“, erklärt Reichenbach. Gemeinsam mit betroffenen Kommunen versuchen die Abgeordneten, Konzepte zu entwickeln, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Im neuen Lärmschutzpapier ihrer Fraktion werden „Modellregionen“ – unter anderem ist Fulda in Hessen dabei – identifiziert, in denen neue Projekte zum Schutz von Betroffenen entwickelt und erprobt werden können.
Das Gesetz über den Schienenlärmschutz ist ein erster Schritt und ein wichtiges Etappenziel. „Es war ein langer Weg“, resümiert Gerold Reichenbach. „Aber wir arbeiten weiter an Verbesserungen für die Menschen entlang der Bahnschiene. Ohne ausreichenden Lärmschutz gibt es keine Akzeptanz in der Bevölkerung für weitere, dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen – wie etwa den Ausbau der Schnellstrecke Fulda-Frankfurt.“