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Verbraucherverbände können bald gegen Datenschutzverstöße klagen

Datenschutz ist Verbraucherschutz – daran kann im digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher kein Zweifel mehr bestehen, erklären Michelle Müntefering und Gerold Reichenbach.

„Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sollen Verbraucherverbände künftig in die Lage versetzt werden, bei Datenschutzverstößen Unterlassungsklage zu erheben. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf unter anderem zur Änderung des Unterlassungsklagegesetzes werden wir eine weitere wichtige sozialdemokratische Forderung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen können. Wir begrüßen daher den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Vorschlag.

Es ist wichtig und richtig, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein wirksames Mittel für die Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Zwar erkennen einige Konsumenten Datenschutzverstöße schon heute. Viele wissen aber nicht, ob und wie sie sich dagegen wehren können, zumal die Geltendmachung von Rechten oft mit Mühen und Kosten verbunden ist. Durch den nun verabschiedeten Gesetzentwurf bekommen sie mit den Verbraucherschutzorganisationen einen starken Partner an ihre Seite, der ihnen helfen wird, ihre Rechte auch durchzusetzen.“