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Reichenbach: Bundesrat muss Meldegesetz dringend ändern

„Die Empfehlungen des Innen- und des Rechtsausschusses des Bundesrates gewährleisten keinen effektiven Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger und müssen deshalb nachgebessert werden“, erklärt der Berichterstatter für Datenschutz in der SPD-Bundestagsfraktion zu den Beratungen des Bundesrates über das Meldegesetz.

Die von den Ausschüssen empfohlene Regelung, dass eine Einwilligung gegenüber den datenabfragenden Unternehmen erfolgen müsse, sei kaum umsetz- und durch den Bürger kontrollierbar. Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG sei schließlich immer noch die Meldebehörde erklärt der Bundestagsabgeordnete. „Deshalb kann die freiwillige Einwilligung zur Weitergabe auch nur gegenüber dieser Behörde erteilt werden – und nicht gegenüber dem Unternehmen, welches die Daten abfragt“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete. Nur so könne die Freiwilligkeit der Einwilligung auch sichergestellt werden.

Gleichzeitig müsse es eine klare Zweckbindung für die abfragenden Unternehmen geben, die von der Meldebehörde entsprechend festgehalten werde. „Und für einen Verstoß gegen diese Zweckbindung müssen auch wirksame Strafen vorgesehen werden“, so Reichenbach. Es könne nicht sein, dass mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger zugunsten der Wirtschaft Spielchen getrieben würden. „Ich hoffe, dass der Bundesrat dies in seiner Sitzung am Freitag berücksichtigt und über die Empfehlungen seiner Ausschüsse hinaus geht“, so Reichenbach weiter.
„Ich unterstütze die Forderungen des Bündnisses ‚Meine Daten sind keine Ware‘ von campact, dem VZBV, FoeBuD und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz“, erklärt der Abgeordnete weiter.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wird am Freitag im Bundesrat verhandelt. Zuvor war die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag von den Medien stark thematisiert und das Verfahren – in Unkenntnis der parlamentarischen Abläufe – heftig kritisiert worden.  Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten lange nach Abstimmung über den Ablauf des parlamentarischen Verfahrens und erst kurz vor der Plenarabstimmung ihre so heftig kritisierten Änderungen im Innenausschuss durchgesetzt, die zugunsten des Adresshandels lediglich eine Widerspruchslösung gegenüber den Meldeämtern und weitgehende Ausnahmen vorsahen.