Reichenbach begrüßt Entscheidung der Europäischen Kommission zum Hessischen Handkäs‘
„Ich freue mich, dass die Europäische Kommission unseren Handkäs’ in das Register aufgenommen hat. Damit steht fest, dass der als hessische Spezialität bekannte Käse auch aus dieser Region kommt!“, so Reichenbach weiter. Damit würden gerade regionale und mittelständische Betriebe wie die Groß-Gerauer Käserei Horst besser geschützt. Dies sei auch besonders für die südhessische Region um Groß-Gerau wichtig. Aktuell sei auch ein Anerkennungsverfahren für den Hessischen Apfelwein anhängig, so der Abgeordnete weiter.
Mit der Aufnahme des Produktes „Hessischer Handkäse/Hessischer Handkäs‘“ in das “Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“ wird die regionale kulinarische Spezialität geschützt. Ein Käse darf demnach nur dann als Hessischer Handkäse bezeichnet werden, wenn das Produkt eine enge Verbindung mit der landwirtschaftlichen Erzeugung aus dem Herkunftsgebiet aufweist und mindestens eine der Produktionsstufen Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung im Herkunftsgebiet durchlaufen worden ist.