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Verfehlt, unpraktikabel und zum falschen Zeitpunkt

Der Gesetzentwurf der Grünen zum Verfahren der Bonitätsprüfung (Scoring) taugt allenfalls als Material für die Debatte im Rahmen der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Das hat die heutige Anhörung im Innenausschuss gezeigt. Für die SPD-Bundestagsfraktion hat das Thema Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring weiterhin eine hohe Priorität.

„Der Scoring-Gesetzentwurf der Grünen ist in der Expertenanhörung weitgehend durchgefallen. Zwar sahen die Sachverständigen zum Teil Handlungsbedarf, jedoch seien die Vorschläge der Grünen unpraktikabel oder stünden in Widerspruch zu der in der Diskussion befindlichen EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass das Thema Scoring nach dem endgültigen Beschluss der EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Tagesordnung gesetzt werden muss. Im Rahmen des gesamten nationalen Anpassungsbedarfs muss dann auch Verbraucherschutz und Transparenz beim Scoring diskutiert werden. Der Gesetzentwurf der Grünen taugt allenfalls als  Material für die dann anstehende Debatte."