Datenschutz: EuGH schließt unsicheren Hafen!
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die klare Entscheidung des EuGHs, die in wesentlichen Punkten den Ausführungen des Generalanwaltes in der Sache Schrems gegen Facebook folgt. Der EuGH hat festgestellt, dass die Beschlüsse der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Behandlung von personenbezogenen Daten nach dem Safe Harbor Abkommen ungültig sind und eine Weitergabe an die USA auf dieser Grundlage rechtlich unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist eine klare Stärkung der europäischen Bürgerrechte und des Grundrechtsschutzes. Sie wird dafür sorgen, dass die Daten europäischer Bürger vor Eingriffen in die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte durch amerikanische Geheimdienste geschützt werden müssen.
Das aktuell gültige Safe Harbor Abkommen wird nach dieser Entscheidung so nicht weiterbestehen können – die weitgehend abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Kommission und den USA über ein künftiges allgemeines Datenschutzabkommen sind hinfällig. Ein Abkommen muss unter den Prämissen des Urteils vollständig neu verhandelt werden. Auch für die kommende Europäische Datenschutz-Grundverordnung hat der Gerichtshof klare Vorgaben gemacht, was den Datentransfer in Länder außerhalb der Europäischen Union und die Weitergabe an die Behörden fremder Staaten und Geheimdienste betrifft. Damit muss das im Trilog bereits durchverhandelte Kapitel IV der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Europäische Kommission muss klare und enge Regelungen schaffen, was die Weitergabe von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern an Drittstaaten betrifft. Außerdem muss sie die Unabhängigkeit der Kontrollbehörden stärken.“