Sicherer Hafen für Daten ist nicht sicher
Ebenso stellt er fest, dass die Entscheidung der Kommission ungültig ist. Ursprünglich hatte die Kommission die USA aufgrund des so genannten Safe Harbor Abkommens als sicheres Land im Umgang mit personenbezogenen Daten eingestuft. Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter für den Datenschutz in der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt die Argumentation des Generalanwaltes.
„Der NSA-Skandal hat gezeigt, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Unternehmen in den USA nicht mehr als sicher eingestuft werden kann. Wir begrüßen und unterstützen die Argumentation des Generalanwaltes Bot beim EuGH in der Sache Schrems gegen Facebook.
Sollte der EuGH der Vorlage des Generalanwaltes folgen, so hat dies weitreichende Folgen. Denn dann steht fest, dass das Safe Harbor Abkommen ausgesetzt werden muss. Nationale Kontrollbehörden wären in ihrer Kontrollbefugnis nicht mehr eingeschränkt. Künftige Datenübermittlungen in die Vereinigten Staaten wären so nicht mehr in rechtlich zulässiger Weise möglich. Gleichzeitig besitzt die Kommission dann vorerst keine Grundlage mehr, um über ein allgemeines Datenschutzabkommen oder Safe Harbour-Regelungen mit den USA zu verhandeln. Wie der Generalanwalt feststellt, ist das Safe Harbor Abkommen offensichtlich nicht in der Lage, die Daten europäischer Bürger vor fremden, unbefugten Zugriffen zu schützen.
Wir können kein Datenschutzabkommen mit einem Land abschließen, das die Einhaltung der Grundrechte der Unionsbürger nicht gewährleisten will“, so der Fachpolitiker Reichenbach abschließend.