Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten kein Problem
„Einige Arbeitgeber befürchten, dass die Aufzeichnungspflichten einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Diese Sorgen sind meines Erachtens unbegründet“, so Reichenbach, Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Groß-Gerau. Denn das Bundesarbeits- und Sozialministerium habe ganz bewusst und mit Rücksicht auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenige Vorgaben für die Dokumentation gemacht.
Für Arbeitgeber, die jetzt gegen die Aufzeichnungspflichten mobil machen, hat Reichenbach daher kein Verständnis: „Ich gehe davon aus, dass im Interesse der Fairness auch schon vor der Einführung des Mindestlohnes die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentiert wurde. Von einem Mehraufwand kann also nicht die Rede sein. Auf die Arbeitgeber, die jetzt gegen die Aufzeichnungspflichten mobil machen, wirft das kein gutes Licht.“, so der Bundestagsabgeordnete.
Denn dafür könne es nur zwei Gründe geben: „Entweder wurde die Arbeitszeit bisher gar nicht dokumentiert oder Arbeitgeber versuchen, sich vor dem Mindestlohn zu drücken“.
Am wichtigsten sei, dass Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit innerhalb einer Woche erfasst werden, so Reichenbach. Weder muss die Häufigkeit oder die Länge der Pausen notiert werden, noch gibt es besondere Formvorschriften für die Aufzeichnungen. „Die Arbeitszeit kann also auch handschriftlich festgehalten werden. Es sind noch nicht einmal Unterschriften von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nötig. Die Aufzeichnungen sollten allerdings innerhalb von einer Woche erfolgen und zwei Jahre aufgehoben werden“, erläutert Gerold Reichenbach.
Viele Jahre hat die SPD-Bundestagsfraktion für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde gekämpft. Diese zentrale Forderung hat die SPD erfolgreich in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und ihn nun umgesetzt. Dieser historische Durchbruch bringt für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich einen fairen Lohn!