Skip to main content

Facebook will Nutzerinnen und Nutzer überallhin verfolgen

Mit seiner neuen Werbeplattform Atlas will Facebook Werbetreibenden die Möglichkeit bieten, NutzerInnen über verschiedene Geräte hinweg wiederzuerkennen. Umso wichtiger, dass bei den Verhandlungen zu einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung das Prinzip der Einwilligung gestärkt wird. So muss bei Profilbildungen die bewusste Einwilligung Voraussetzung sein, und zudem das Marktortprinzip beibehalten werden, so Reichenbach.

„Bis dato können Werbesysteme nicht unterscheiden, ob es sich immer um denselben Nutzer auf verschiedenen Geräten oder um verschiedene Nutzer handelt. Mit Atlas will Facebook die Ausspäh-Lücke schließen und seine Mitglieder im ganzen Internet jederzeit identifizieren können. Das Unternehmen verspricht sich damit noch mehr Geschäft, weil es künftig jeden jederzeit personalisiert etwa mit Werbung ansprechen kann. Die ständigen Veränderungen der Datenschutzeinstellungen bei Facebook und die Art und Weise wie das Unternehmen mit den sensiblen Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer umgeht, um den eigenen  Profit zu maximieren, zeigen einmal mehr, dass wir wirksame Datenschutzgesetze in Europa brauchen. 

Daten- und Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter sind nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar. Wir unterstützen daher die Bundesregierung, wenn sie sich für eine zügige Verabschiedung einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einsetzt, die sowohl den Persönlichkeits- als auch den Verbraucherschutz der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt und stellt.

Das Facebook Beispiel zeigt erneut, wie wichtig es ist, bei den Verhandlungen zur DS-GVO darauf zu achten, dass das Prinzip der Einwilligung als Rechtsgrundlage gestärkt wird und insbesondere bei Profilbildungen die Einwilligung als grundsätzliche Voraussetzung vorgesehen wird. Durch eine Verankerung des Marktortprinzips besteht eine bessere Möglichkeit, Internetgiganten wie Facebook die Stirn zu bieten, da dann europäisches Datenschutzrecht unabhängig vom Sitz auf alle Unternehmen Anwendung findet, die ihre Produkte und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richten. Dies ist nicht nur im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch im Sinne der Chancengleichheit der europäischen Unternehmen.“