Skip to main content

Starker Datenschutz und Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil

Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen.

"Die letzten beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und für ein „Recht auf Vergessen im Netz“ haben nicht nur die Rechte europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt sie als richtungsweisend für die derzeit laufenden Verhandlungen über eine europäische Datenschutz-Grundverordnung im Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union.

Ziel der Verhandlungen im JI-Rat zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung muss es sein, technologischen und digitalen Fortschritt durch Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass er ein Mehr an Entfaltungsmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Freiheit für die große Mehrheit der Menschen bringt und nicht nur für einige Wirtschaftsakteure.

Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Wochen entschieden, dass für Google in Europa auch europäisches Recht gilt. Wir wollen durch die umfassende Verankerung dieses Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung einen Schritt weiter gehen. Wir wollen, dass die Datenschutz-Grundverordnung auf jedes Unternehmen Anwendung findet, das sich mit seinen Angeboten und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt bewegt. Dies muss unabhängig davon gelten, ob das Unternehmen eine Niederlassung in Europa hat oder nicht. Das bedeutet mehr Schutz europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher sowie gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Die bisherige Benachteiligung europäischer Unternehmen gegenüber ausländischen, die sich das für sie geltende Recht quasi durch die Standortwahl aussuchten, ist nicht akzeptabel.

Ausdrücklich unterstützen wir die Position von Bundesjustizminister Maas, der eine generelle Herausnahme des öffentlichen Sektors aus der Verordnung ablehnt. Europäische Bürgerinnen und Bürger müssen gleichermaßen vor der Datensammelwut von privaten als auch von staatlichen Stellen geschützt werden. Wir wollen jedoch eine Öffnung für höhere nationale Standards im öffentlichen Bereich und beim Arbeitnehmerdatenschutz.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen für eine starke Verordnung einzusetzen, die Datenübermittlung an Drittstaaten nur unter Voraussetzungen zulässt, die kein Unterlaufen des europäischen Datenschutzes ermöglichen. Wir brauchen schnell eine einheitliche starke europäische Datenschutz-Grundverordnung. Andernfalls werden wir die Marktmacht außereuropäischer Anbieter weiter zementieren, die derzeit den Flickenteppich unterschiedlicher datenschutzrechtlicher Regelungen in den europäischen Mitgliedstaaten zu ihren Gunsten ausnutzen.“