EuGH Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat am Mittwoch die Regelungen in Schweden und dem Vereinigten Königreich zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt. Diese seien nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Lediglich eine gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten sei möglich, wenn diese auf das absolut Notwendige beschränkt sei, so das Gericht.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Reichenbach erklärt dazu: „Vor dem Hintergrund dieses Urteils muss auch die deutsche Umsetzung des Rechts nochmal sorgfältig geprüft werden.“
Der EuGH bleibt seiner Linie treu und lehnt eine anlasslose und umfassende Vorratsspeicherung von Daten ab. Es muss nun sorgfältig geprüft werden, ob das Urteil auch Auswirkungen auf die deutsche Umsetzung hat und ob hier der Gesetzgeber gegebenenfalls noch Klarstellungen vornehmen bzw. weitere Begrenzungen einziehen muss. Der EuGH bekräftigt seine bisherige Rechtsprechung und zieht deutlich höhere Hürden ein.