Thorsten Schäfer-Gümbel kümmert sich um Mautausweichstrecke B44 - Dornheim
Auf ihre Anregung hin, hatte sich der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thorsten Schäfer-Gümbel per Berichtsantrag in Sachen „Mautausweichstrecke B 44“ an die hessische Landesregierung gewandt. Die SPD-Politiker Reichenbach und Siebel hatten das Thema in Absprache mit der Bürgerinitiative „B 44 Umgehung Dornheim“ angestoßen. Der Hessische Verkehrsminister Dieter Posch hat jetzt geantwortet.
Auf die Frage von Schäfer-Gümbel, ob es „Verkehrszählungen und Statistiken über die Nutzung der B 44 als Mautausweichstrecke“ gebe, teilte Posch mit, dass „Erhebungen, die unmittelbar der Ermittlung von Mautausweichverkehr dienen“ nicht existieren. Posch zitiert die letzten drei bundesweiten Verkehrszählungen, die auch den Süden des hessischen Abschnitts der B 44 betreffen. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen schreibt Posch: „Aufgrund der Rückgänge im Schwerverkehr 2010 gegenüber 2005, mit Ausnahme des autobahnähnlich ausgebauten Abschnitts, in dem die nördlichste der ausgewählten Zählstellen liegt, auch gegenüber 2000, ist davon auszugehen, dass auf der B 44 kein Mautausweichverkehr stattfindet.“
Bei der Frage nach der Lärmbelastung teilte Posch mit, dass
konkrete Aussagen nur für bestimmte Liegenschaften möglich wären, „nicht jedoch global für die B 44“. Die festgestellten Rückgänge in der Verkehrsbelastung würden auch zu „Minderungen der Lärmbelastung“, führen, so Minister Posch.
Eine Möglichkeit den Mautausweichverkehr einzuschränken sieht Posch nicht. „Die Anordnung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes gestützt auf § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO scheidet mangels Vorliegen der Voraussetzungen aus“, schreibt der FDP-Minister. Gefahrguttransporter werden, so Posch, wie andere LKWs auch in Sachen Mautpflicht behandelt. Auf die Frage von Schäfer-Gümbel, ob geplant sei, „die B 44 und weitere Bundesstraßen in die Liste der mautpflichtigen Bundesstraßen aufzunehmen, wie es das Bundes-fernstraßenmautgesetz (§ 1 Abs. 4 BFStrMG) vorsieht?“, antwortete der FDP-Politiker Posch, es sei „nicht geplant, die B 44 und weitere als die bereits bekannten mautpflichtigen Bundesstraßen in die Liste aufzunehmen.“