Schwarz-Gelb ist beim Datenschutz handlungsunfähig und verunsichert Verbraucher
„In Sachen Daten- und Verbraucherschutz versagt die Bundesregierung auf der gesamten Linie. Unabhängig davon, wie man zu der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Richtlinie steht, kann es nicht sein, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist zur sogenannten Cookie-Richtlinie nicht in die Gänge kommt.
Daten- und Verbraucherschützer bemängeln seit langem, dass Nutzer keine Kontrolle darüber haben, wer zu welchem Zweck Cookies, also kleine Textdateien, auf ihrer Festplatte speichert, um zum Beispiel das Surfverhalten der Nutzer auszuspähen. Die von der Bundesregierung präferierten Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, die vor einem Jahr die Umsetzung entbehrlich machen sollten, können nicht allein das Mittel der Wahl sein. Zumal auch hier faktisch nichts geschehen ist. Deutlich geworden ist dies vor einem Jahr bereits dadurch, dass die „Großen" der Internetbranche (Facebook, Google und Yahoo) einen Monat vor Ablauf der Umsetzungsfrist die Selbstregulierung offenbar einseitig aufkündigten. Selbstregulierungen können daher nur eine sinnvolle Ergänzung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sein.
Die bisherigen Regelungen im Telemediengesetz sehen ein datenschutzrechtlich bedenkliches Opt-out vor, das heißt eine Kombination aus Unterrichtungspflichten und Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer. Nach den Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie soll Diensteanbietern das Einsetzen von Cookies aber nur erlaubt werden, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat. Sowohl der Bundesrat als auch die SPD-Bundestagsfraktion haben bereits vernünftige Vorschläge gemacht, wie eine Umsetzung in nationales Recht aussehen könnte. Schwarz-Gelb zieht es aber vor, jetzt praktische Fragen bei der Umsetzung der Richtlinie vorzuschieben und macht damit umso deutlicher, dass es intern auch bei diesem Thema keine Einigung gibt.
Die Nichtumsetzung der Cookie-Richtlinie führt aber nicht nur zu viel Unsicherheit bei Nutzern und Verbrauchern sondern auch zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Diese sehen sich unter Umständen Aufsichtsmaßnahmen der jeweiligen Datenschutzkontrollbehörden ausgesetzt, je nach dem ob diese die Auffassung von Peter Schaar teilen oder nicht. Dieser Zustand ist untragbar und muss sofort beendet werden. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die E-Privacy-Richtlinie endlich umzusetzen und sich nicht durch eventuelle Klagen oder Verfahren gegen Unternehmen dazu zwingen zu lassen. Die komplette Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung in Sachen Datenschutz wird auf dem Rücken der Verbraucher und Unternehmen ausgetragen.“