EU-Datenschutzreform: Kein Aufweichen der Datenschutzgrundprinzipien
Anlässlich der bevorstehenden Sitzung des JI-Rats zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung erklärte der für Datenschutz zuständige Berichterstatter Gerold Reichenbach:
„Wir erwarten, dass die Bundesregierung allen Versuchen im Rat entgegentritt, Grundprinzipien des Datenschutzes zu Lasten der Nutzer und Verbraucher aufzuweichen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Einwilligungsvorbehalt in der Verordnung gewahrt bleiben müssen. Die nun auf dem Tisch liegenden Änderungswünsche zu diesen in der Verordnung enthaltenen Grundsätzen widersprechen dem absolut. Die Unterstützung dieser Forderungen wäre nicht nur in völligem Gegensatz dazu, was die Koalition zur europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbart hat, sondern nähme auch das Scheitern der Verordnung in Kauf.“