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BKA-Gesetz: Verfassungsgericht bestätigt SPD-Kritik

Heute erging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen BKA-Gesetz und deren Ermittlungsbefugnisse zur Terrorismusbekämpfung. Darin stellt das Gericht fest, dass die Ermittlungsbefugnisse teilweise verfassungswidrig sind, weil sie unter anderem sehr weit in die Privatsphäre eingreifen und dann nicht verhältnismäßig sind. So fehlen Vorschriften im Hinblick auf Transparenz, individuellen Rechtsschutz und Kontrolle.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedenken beim BKA-Gesetz bestätigt. Die Ermittlungsbefugnisse des BKA sind zu weit und zu ungenau formuliert. Die bereits von uns in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft aufgestellte Forderung, dass Ermittlungsmaßnamen, die mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind, auf unabhängiger, wissenschaftlicher Grundlage und ergebnisoffen evaluiert werden sollten. Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr mit seinem Urteil bestätigt.

Unsere Sorge darüber, dass das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei unzulässig aufgeweicht werden könnte, wird durch das Urteil des höchsten Verfassungsorgans gestützt. Es stellt in seinem Urteil fest, dass die Übermittlungsbefugnisse an die Dienste, wie Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst oder BND in ihrem Umfang verfassungswidrig sind.

Das gleiche gilt für die mangelnde Kontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragte. Bislang hatte die Bundesregierung dieser den Zugang teilweise verwehrt. Erst nach Intervention durch die SPD-Fraktion hat die Bundesregierung ihre Rechtsposition geändert. Das Urteil des Verfassungsgerichts macht deutlich, dass darüber hinaus – wie von der SPD gefordert – eine rechtliche Klarstellung ihrer Kontrollbefugnisse notwendig ist.

Auch wenn Datenschutz seitens des Koalitionspartners zuweilen als nachrangig bezeichnet wird, so zeigt das Urteil des Verfassungsgerichts, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf digitale Intimsphäre nicht wegzudenken sind. Wir müssen in der Koalition auf der Grundlage dieses Urteil nun zügig und im Sinne der Grundrechte nachbessern.“