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IT-Sicherheitsgesetz ein wichtiger Schritt in Richtung Schutz wichtiger IT-Infrastrukturen

Kabinett beschließt Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes. Auf umstrittene Regelung zur unverhältnismäßigen Speicherung von Nutzungsdaten durch Telemediendiensteanbieter konnte im Rahmen der Ressortabstimmung verzichtet werden.

Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter für IT-Sicherheit in der SPD-Bundestagsfraktion erklärt dazu: „Der ursprüngliche Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes sah eine Erlaubnis für alle Web-Seitenanbieter zur umfangreichen Erhebung von Nutzungsdaten ohne konkreten Anlass vor. Der Sicherheitsgewinn einer solchen umfangreichen Erlaubnis ist fraglich, die Streichung der vorgeschlagenen Regelung im Rahmen der Ressortabstimmung insofern zu begrüßen.

Insgesamt kommen wir mit einem IT-Sicherheitsgesetz dem Ziel, eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland, mehr IT-Sicherheit bei Unternehmen und einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet zu erreichen, ein ganzes Stück näher.

Wir sind zunehmend von der Sicherheit technischer Strukturen abhängig. Umso wichtiger ist es, dass wir anlässlich der anstehenden parlamentarischen Beratungen auch die Frage diskutieren, welcher weiteren Schritte es zur Verbesserung der IT Sicherheit bedarf."