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Europäischen Datenschutz auf hohem Niveau sichern

Nach Abschluss der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zur EU- Datenschutz-Grundverordnung beschloss die SPD-Bundestagsfraktion die Einbringung eines Antrages nach Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Wir wollen eine europäische Harmonisierung im Bereich des Datenschutzes auf hohem Niveau. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass durch die Verordnung nicht die durch das Bundesverfassungsgericht geschaffenen Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausgehöhlt oder verwässert werden.

 

Insgesamt sehen wir den von der EU vorgelegten Verordnungsentwurf aber als große Chance für Europa, einen einheitlichen Datenschutz auf hohem Niveau zu erreichen. Ausdrücklich schließt sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht der Grundsatzkritik von Bundesinnenminister Friedrich an, der die Verordnung und die ihr zugrundeliegenden Datenschutzprinzipien als solche infrage stellt. Vielmehr begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion die im Verordnungsentwurf bereits enthaltenen positiven Ansätze, wie unter anderem die aufgenommenen Regelungen zur Datenverarbeitung von Kindern, dem Recht auf Datenübertragbarkeit, den Regelungen zum Profiling, das Prinzip privacy by default, das enthaltene Territorialprinzip sowie die erforderliche Einwilligung in die Datenverarbeitung. Diese Regelungen sind in ihren Grundsätzen unabdingbar, bedürfen aber an verschiedenen Stellen dennoch der Nachbesserung.


Darüber hinaus sieht die SPD-Bundestagsfraktion Konkretisierungs- beziehungsweise Präzisierungsbedarf. So bedürfen unter anderem die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze, die Bestimmungen zur Datenverarbeitung zu Werbezwecken, die Bestimmungen über die Rechte der Betroffenen, über die Datenschutzbeauftragten sowie die Datenschutzbehörden und über die Übermittlung an Drittstaaten noch der Überarbeitung.


Besonders kritisch sehen wir die vielen Regelungen, die der Kommission eine Befugnis für delegierte Rechtsakte geben. Dies widerspricht dem Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union, wonach eine Rechtssetzungsbefugnis für einen  delegierten Rechtsakt nur erfolgen kann, wenn es sich um „nicht-wesentliche Vorschriften“ beziehungsweise für Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter handelt. Der Großteil der Befugnis für delegierte Rechtsakte im Verordnungsentwurf betrifft aber gerade wesentliche Vorschriften im Bereich des Datenschutzes.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung nicht zu blockieren, sondern diese einmalige Chance für Europas Datenschutz zu nutzen und die Verhandlungen am Text fortzuführen. Dabei ist die Bundesregierung angehalten ein hohes Datenschutzniveau zu erreichen. Dafür will unser Antrag die Leitplanken bieten.