Zivilschutzkonzept: Kein Grund zur Panik
Dafür brauchen wir ein Konzept. Die Folgen des Klimawandels, Terrorismus und die Gefahren, die von Cyberattacken ausgehen können, sowie die zunehmende Abhängigkeit von Stromversorgung und anderen kritischen Infrastrukturen bringen veränderte Anforderungen mit sich. Darauf reagiert das geänderte Zivilschutzkonzept.
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind wichtige Bestandteile staatlicher Notfallvorsorge. Dazu gehören klare Abstimmungsprozesse und Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Organen, Behörden und der Zivilbevölkerung.
Auch die Bundeswehr leistet in Notfällen Unterstützung. Die bestehenden Zuständigkeiten nach dem Grundgesetzt bieten eine gute und ausreichende Grundlage. Eine neue Debatte über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nicht erforderlich.
Wir begrüßen deshalb die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Optimierung bestehender Abläufe und zur Stärkung bestehender Institutionen wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das bereits heute hervorragend arbeitet.“