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De-Mail-Gesetz: Experten bescheinigen Bundesregierung erheblichen Nachbesserungsbedarf!

Anlässlich der von der SPD-Bundestagsfraktion beantragten Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag zum De-Mail-Gesetz am 07. Februar 2011 erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Gerold Reichenbach, MdB:

Die Anhörung hat eines deutlich gemacht: Das Gesetz ist in der vorliegenden Form auch mit den von der Koalition nachgereichten Änderungen nicht zustimmungsfähig. Die Experten haben sich in der heutigen Anhörung mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den De-Mail-Diensten ausgesprochen. Alle Sachverständigen bescheinigten dem schwarz-gelben Gesetzentwurf erhebliche Mängel und forderten Nachbesserungen.

 

Im Bereich der rechtsverbindlichen Zustellung wurde die Form der Abholbestätigung bemängelt. Nur weil eine  Mail eingegangen ist, heißt das nicht, dass der Verbraucher sie unter zahlreichen anderen auch zur Kenntnis genommen hat. Zum anderen kritisierten die Sachverständigen die neue Zustellungsfiktion im Verwaltungsverfahren. Mit ihr wird dem Empfänger der schwarze Peter zugeschoben. Denn mit der Gesetzesänderung muss nunmehr der Empfänger nicht nur glaubhaft machen, sondern  nachweisen, dass ein Dokument nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt elektronisch zugegangen ist. Allein dieser Nachweis wird dem Nutzer im Internet schon aus technischen Gründen kaum möglich sein.

Selbst die von den Regierungsfraktionen benannten Experten bemängelten, dass der Auskunftsanspruch über die personenbezogen Daten von pseudonymisierten De-Mail-Konten gegenüber den Providern von zu niedrigen Voraussetzungen abhänge. Eine Abwägung und Entscheidung hierüber könne nicht - wie im Gesetz vorgesehen - der Provider vornehmen, dies könne nur durch einen Richter geschehen.

 

Auch das Fehlen einer Regelung im Falle der Insolvenz durch einen Provider wurde als gravierender Mangel des Gesetzes von den Experten offengelegt. Ebenso haben die Sachverständigen erhebliche Bedenken, was die simple Ausgestaltung des Identitätsnachweises betrifft. Dieser öffne betrügerischen Machenschaften Tür und Tor.

 

Bei der Problematik der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gingen die Experten-Meinungen auseinander. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht es nach der Anhörung aber als erwiesen an, dass ein Angebot der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch die Provider mit geringem Aufwand möglich ist.

 

Wenn die Koalition das Projekt De-Mail zum Laufen bringen will, dann muss sie noch ganz erheblich nachbessern.“