Erklärung zum Gesetzentwurf zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
Ich habe gegen das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (Drs. 18/9041) gestimmt, weil die vorgesehenen Regelungen über die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung die grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 10 Grundgesetz und das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verfehlen.