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Reichenbach (SPD): Ehrenamt muss vor EU-Arbeitszeitrichtlinie geschützt werden!

Zusammen mit seinem europäischen Abgeordnetenkollegen Udo Bullmann, will sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach dafür einsetzen, dass die geplante europäische Arbeitszeitrichtlinie nicht zulasten des ehrenamtlichen Engagements geht.

Unter anderem die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Groß-Gerau befürchteten  negative Auswirkungen der „EU- Arbeitszeitrichtlinie“ auf das Ehrenamt. Im Zuge der Überarbeitung der EU- Arbeitszeitrichtlinie werde ein Kommissionsvorschlag diskutiert, wonach ehrenamtlich geleistete Arbeitszeit von freiwilligen Feuerwehrleuten als reguläre Arbeitszeit angerechnet werden könnte.

In einer Mitteilung vom Dezember 2010 hatte die Kommission tatsächlich die Option aufgeworfen, ehrenamtlich geleistete Arbeitszeiten in den Geltungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen. „Das ist natürlich völliger Quatsch“, kommentierte der Vorsitzende der SPD-Europaabgeordneten Udo Bullmann die Schubladenpläne der Kommission. Derzeit werde die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie zwischen den Sozialpartnern verhandelt. Gewerkschaften und Arbeitgeber hätten bis zum Herbst Zeit, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einigen. Andernfalls werde die Kommission einen eigenen Vorschlag machen. Zurzeit gehe jedoch niemand im Parlament und in den Mitgliedstaaten davon aus, dass die Kommission ernsthaft beabsichtige, ehrenamtliche Tätigkeiten mit Beschäftigungsverhältnissen gleichzusetzen. SPD-Europaabgeordneter Udo Bullmann: „Das Ehrenamt ist gerade in der Kommune aus unserem Gemeinwesen nicht wegzudenken. Falls die Brüsseler Bürokraten diesen Quatsch tatsächlich in einen Gesetzesvorschlag einbringen sollten, werden sie mit dem Widerstand des Europäischen Parlaments zu rechnen haben.“ Dieser Aussage von Udo Bullmann stimmt Bundestagsabgeordneter Gerold Reichenbach, der selbst ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig ist, uneingeschränkt zu: „Die Bundesregierung muss sich in Brüssel eindeutig dafür einsetzen, dass dieser Unsinn nicht in das europäische Rahmengesetz einer EU-Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen wird!“