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Europäische Datenschutzreform auf der Zielgeraden – Ministerrat hat seine Position beschlossen

Die Positionsfindung im Ministerrat zur Datenschutzgrundverordnung bedeutet Start des Trilogs noch Ende Juni. Das Schutzniveau darf nicht unter die Datenschutz-Richtlinie von 1995 fallen. Die SPD-Bundestagsfraktion hält an den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätzen fest.

„Die Beratungen der EU-Justiz- und Innenminister zur EU-Datenschutzgrundverordnung sind abgeschlossen. Die endgültige Positionsfindung im Rat ist zugleich der Startschuss für den Ende Juni beginnenden Trilog, die gemeinsamen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament. 

Der SPD-Bundestagsfraktion ist der zügige Abschluss des Trilogs zur EU-Datenschutzgrundverordnung noch 2015 wichtig. Allerdings nicht um jeden Preis. Bekannt gewordene Details aus den Ratsverhandlungen lassen ein Absinken des Niveaus der Datenschutzgrundverordnung unter das der alten Datenschutzrichtlinie von 1995 befürchten. Damit wäre eine rote Linie unterschritten. 

Würde der bislang geltende Grundsatz der Zweckbindung verwässert, wäre dies die faktische Aushebelung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Gleiches gilt bei einer Aufweichung des Grundsatzes der Datensparsamkeit, wenn dieser lediglich durch ein Verbot der „exzessiven“ Datenverarbeitung ersetzt würde. Die Grundsätze der Zweckbindung und der Datensparsamkeit im Verordnungsentwurf müssen gewahrt bleiben, denn sie sind in Anbetracht der in der heutigen Zeit produzierten Flut von Daten elementar für einen funktionierenden Datenschutz.

Aus unserer Sicht ist für den Erfolg im Trilog entscheidend, dass die im Kommissionsentwurf enthaltenen Datenschutzgrundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit, der Datensicherheit, der Direkterhebung und der Transparenz weder geschwächt noch gestrichen werden. Zur Einhaltung dieser Grundsätze haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag verpflichtet, daran halten wir Sozialdemokraten fest. 

Wir wollen den digitalen Fortschritt durch Rahmenbedingungen so gestalten, dass er ein Mehr an Entfaltungsmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Freiheit für die Mehrheit der Menschen bringt und eben nicht nur für einige große Wirtschaftsakteure.“