Skip to main content

Reichenbach (SPD): Gesetzentwurf zu „Whistleblowing“ stärkt endlich die Rechte von mutigen Arbeitnehmern

„Von mutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf Skandale in Ihren Unternehmen oder Institutionen hinweisen profitiert unsere Gesellschaft“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzentwurfes der SPD-Bundestagsfraktion zum besseren Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower).

Er erinnerte an einen aus dem Kreis Groß-Gerau stammenden Finanzbeamten, der zum Hinweisgeber mit Folgen wurde. Aber auch bei Gammelfleischskandalen oder Notstände in Pflegeheimen gab es solche Hinweise von Mitarbeitern. Der Whistleblower selbst geht damit aber ein hohes Risiko ein und wird häufig wegen Geheimnisverrat gekündigt.


„Es wird deshalb Zeit, dass die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich geregelt werden. Als SPD wollen wir eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umständen wen über Missstände informieren darf“, sagte der Bundespolitiker.


Der Gesetzentwurf, so Reichenbach, beseitige Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht für Hinweisgeber festlege. „Mir ist wichtig, dass Maßreglungen, "Mobbing" und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen künftig verboten sind“, betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete. Flankierend und zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots stehe dem Hinweisgeber Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.


Dieser rechtliche Schutz müsse allerdings flankiert werden von einem gesellschaftlichen Klima, in dem Hinweisgeber nicht als Denunzianten verleumdet, sondern ihre Zivilcourage anerkannt werde.