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Reichenbach: Führerschein für Feuerwehren, Rettungsdienste und THW verbessert – Ehrenamt gestärkt

„Das ist ein guter Tag für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt. Der so genannte Feuerwehrführerschein hat eine weitere Hürde genommen“, erklärt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Gerold Reichenbach.

„Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei den Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft – sie verdienen in jeder Hinsicht unsere Unterstützung.“


Der Verkehrs- und Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, den Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erleichtert.


Der beschlossene Feuerwehrführerschein ist eine Erleichterung im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen. Die neue Regelung schafft eine Ermächtigungsgrundlage für eine Sonderfahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5t Tonnen. Die Regelung wird auch für Fahrzeuge mit Anhängern gelten.


„Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung“, sagt Reichenbach. „Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten.“

 
Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und Technische Hilfsdienste beklagen bereits seit geraumer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.