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Großbritannien schert aus: einheitlicher Datenschutz in Europa gefährdet

Die Ausnahme für Großbritannien bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung, wonach Großbritannien nicht an die Sperrklausel des Artikels 43 a bei der Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Drittstaaten gebunden ist, sieht die SPD-Bundestagfraktion kritisch.

„Durch die Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung stellt Großbritannien an einer zentralen Stelle, nämlich die personenbezogenen Daten vor dem Zugriff der Sicherheitsbehörden von Drittstaaten zu schützen, einen einheitlichen europäischen Datenschutz in Frage.

In der Praxis führt die von Großbritannien in Anspruch genommen Ausnahme dazu, dass personenbezogene Daten europäischer Bürger von Unternehmen mit Sitz in Großbritannien ohne Einschränkung an Drittstaaten weitergeleitet werden können. Mit dieser Ausnahme für britische Geheimdienste können faktisch alle Geheimdienste im Five-Eye-Bündnis (USA-Neuseeland-Kanada-Australien-Großbritannien) auf die Daten europäischer Bürger zugreifen, ohne ein entsprechendes Abkommen mit der Europäischen Union oder dem jeweiligen Land zu haben. Der NSA-Skandal hat gezeigt, dass Dienste hier sehr wohl arbeitsteilig vorgehen und jede Schwachstelle für die Überwachung nutzen.

Damit hat Großbritannien sich selbst und der britischen Digitalwirtschaft keinen Gefallen getan, denn für jeden Kunden, der künftig britische Unternehmen in Anspruch nimmt, wird klar, dass der europäische Datenschutz für ihn nur eingeschränkt gelten wird. Damit erscheinen auch die erst Anfang der Woche durch die Europäische Kommission so groß angepriesenen Verhandlungsergebnisse zu einem Datenschutzabkommen mit den USA („Privacy Shield“-Abkommen) in einem ganz neuen Licht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es rechtlich möglich ist, sich auf eine solche Ausnahmeregelung zu berufen und ob dies mit den europäischen Grundrechten überhaupt in Einklang steht.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Europäische Kommission auf, tätig zu werden und für den Schutz der Daten europäischer Bürger gegenüber den Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten von anderen Staaten zu sorgen.“