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Schärfere Voraussetzungen für private Sicherheitsdienste

Reichenbach zu den Mißhandlungsvorwürfen an Bewohnern einer Asylbewerberunterkunft in NRW durch Mitarbeiter eines privates Sicherheitsunternehmens:

Bei den Anforderungen für private Sicherheitsdienste, die zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben herangezogen werden, sind wie im Koalitionsvertrag vereinbart verbindliche Maßstäbe an die Seriosität und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter festzulegen. Es kann nicht sein, dass ohne allgemein gültige Standards Personen zur Wahrnehmung staatlicher Sicherheitsinteressen herangezogen werden, ohne dass sie z.B. entsprechend geschult werden. Hier muss dringend nachgebessert werden.  „Wir müssen endlich mit strengeren gesetzlichen Regeln verhindern, dass  offensichtlich ungeeignete Bedienstete Sicherheitsaufgaben wahrnehmen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach.