Notwendige EU-Datenschutzreform nicht weiter verzögern
Nachdem die NSA-Affäre und die Enthüllungen von Edward Snowden zunächst für eine Beschleunigung der Verhandlungen über die europäische Datenschutzreform und für einige Verschärfungen, die sich reinen Wirtschaftsinteressen entgegensetzen, gesorgt haben, scheint die notwendige Reform leider ins Stocken zu geraten. Streit gibt es insbesondere an einem wichtigen Punkt. Der Ministerrat bestehend aus den Justiz- und Innenministern der EU-Mitgliedstaaten ist sich zwar einig, dass europäische Bürgerinnen und Bürger sich bei Datenschutzproblemen grundsätzlich an die Datenschutzbehörde in ihrem Heimatstaat wenden können sollen und für Unternehmen insbesondere die Aufsichtsbehörde jenes Landes zuständig sein soll, wo das Unternehmen seine Hauptniederlassung hat. Dennoch herrscht im Rat Uneinigkeit über die genaue Ausgestaltung des One-Shop-Stop-Prinzips, beispielsweise über die genauen Befugnisse des neu zu gründenden Europäischen Datenschutzausschusses.
Das ambitionierte Ziel, die Datenschutz-Grundverordnung noch vor den Europawahlen im Mai 2014 verabschieden zu können, wird so nur noch schwer einzuhalten sein. Deutschland darf der Reform nicht weiter Steine in den Weg legen und sich nicht noch länger dem Vorwurf ausgesetzt sehen, das Vorhaben im Rat ausbremsen zu wollen. Der federführende Innenausschuss im Europaparlament hat vor wenigen Wochen einen tragfähigen Kompromiss zwischen dem Bürgerrecht auf Privatsphäre und Wirtschaftsinteressen ausgehandelt. Diesen Kompromiss gilt es weder zu verwässern noch den Zahn der Zeit dran nagen zu lassen. Wir appellieren deshalb an Bundesinnenminister Friedrich, sich im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat für einen starken europäischen Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre einzusetzen, und zwar möglichst vor den Europawahlen im nächsten Jahr.