Leiharbeit und Werkverträge werden reguliert „Wichtiger Schritt, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern“
Bis zuletzt habe man hart um die Details mit der CDU/CSU gerungen, so Gerold Reichenbach. Mit dem Gesetz habe man nun nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen.
Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten“, erläutert Gerold Reichenbach. Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes sei die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer sei nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen würden, fügt Reichenbach hinzu. Außerdem könnten Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher ein-gesetzt werden. Auf Druck der SPD, so Gerold Reichenbach weiter, konnte erreicht werden, dass Verträge zwischen Unternehmen nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn es sich dabei um Leiharbeitsverträge handele. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten wurden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt.
„Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der CDU/CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen“, sagt Gerold Reichenbach. So seien vor allem mehr Tarifbindung und Mitbestimmung erstrebenswert. Und auch Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung stünden auf der Agenda der SPD. „Bei der weiter voranschreitenden digitalen Entwicklung der Arbeitswelt, ist mit mehr Werk- und Dienstvertragsarbeiten in Verwaltungen und Betrieben zu rechnen“, so Reichenbach. „Dennoch, das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes ist eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.“