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Reichenbach: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei der Änderung des Verfahrens über die Festlegung von Flugrouten

„Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur Festlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ist enttäuschend“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach.

Die Bundesregierung stellt in der Antwort  auf die Anfrage (BT-Drucksache 17/4571) fest, dass weder die Vorschläge der Fluglärmkommission noch die im Planfeststellungsbeschluss aufgenommenen Flugrouten, eine bindende Wirkung bei der Festlegung der Flugrouten haben. Sie sieht auch keinen Grund, das bestehende Verfahren zur Festlegung von Flugrouten zu ändern. Dieses habe sich bewährt. „Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Auseinandersetzungen rund um den Ausbau des Frankfurter Flughafens oder auch den neuen Berliner Flughafen zeigen  doch genau das Gegenteil“, kritisiert der Abgeordnete.

 

„Die Rechte der Anwohner auf eine ordnungsgemäße und lärmschützende Festlegung der Flugrouten können weiter ausgehebelt werden, wenn die bei der  Planfeststellung zugrunde gelegten und in den Fluglärmkommissionen erörterten Flugrouten jederzeit durch wirtschaftliche Interessen der Betreiber und Fluggesellschaften unter dem Deckmantel der Flugsicherheit geändert werden können“, so Reichenbach weiter.


Die einzig gute Nachricht aus der Antwort der Bundesregierung für die Anwohner in der Region sei, dass bisher keine Änderung des § 29b Luftverkehrsgesetz geplant ist. Im Koalitionsvertrag sei dies aber angekündigt worden, um international wettbewerbsfähige Betriebszeiten bei Nachtflügen sicherzustellen. Letztendlich sollte damit das beim Ausbau versprochene Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen unterlaufen werden, so Reichenbach abschließend.