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Reichenbach zu Google: „Ich sehe den Start von Street-View noch sehr kritisch“

„Da wurde die Bundesregierung von Google während der Urlaubszeit wohl überrumpelt!“, stellt der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach fest, nachdem Google gestern veröffentlichte, Google-Street-View in zwanzig deutschen Städten noch in diesem Jahr zu starten.

 

Offensichtlich habe Google bewusst die parlamentarische Sommerpause abgewartet, um seine Absicht zu verkünden und alle – insbesondere CSU-Verbraucherschutzministerin Aigner – zu überraschen.

 

„Ich sehe diesen Street-View-Dienst von Google weiterhin sehr skeptisch, da das Unternehmen immer noch nicht mit offenen Karten spielt. Genau das zeigt auch die Überraschung der Bundesregierung und der Öffentlichkeit über die Absicht von Google, noch in diesem Jahr mit dem Dienst zu starten“, so der Berichterstatter der SPD-Fraktion für Datenschutz im Innenausschuss. Es sei noch nicht offensichtlich, wie die Widersprüche bearbeitet würden. Dies teilte Google bisher nicht mit.

 

„Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Maßgaben das Widerspruchsverfahren von statten geht. Es gibt weder klare Verfahrensregeln, noch eine Information, wie mit den Daten der Widerspruchsführer umgegangen wird. Ebenso gibt es keine Möglichkeit, Fragen an das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Widerspruch zu richten. Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, denen die weite Welt des Web noch kein Begriff ist bzw. die hier nicht oder nicht gut unterwegs sind, dürften hier Probleme bekommen. Für mich ist dies kein transparentes Verfahren“, erklärt Reichenbach weiter.  

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Google bereits mehrmals entgegen deutscher Datenschutzbestimmungen gehandelt habe, wie z. B. bei der angeblich „unabsichtlichen“ Erfassung von W-LAN-Daten, müsse die Bundesregierung dem Unternehmen „ganz genau auf die Finger schauen“. Die Bundesregierung habe dafür Sorge zu tragen, dass die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts durch die Bürger für jedermann einfach und unkompliziert möglich sei. Darüber hinaus müsse sie Google verpflichten, die Daten tatsächlich erst dann ins Internet einzustellen, wenn alle Widersprüche bearbeitet seien. Eine bloße Absichtserklärung oder ein Versprechen des Unternehmens reiche hier nicht aus.