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Bundesregierung beim Thema Innere Sicherheit handlungsunfähig

Anlässlich der Debatte in der heutigen Innenausschuss-Sitzung des Deutschen Bundestages zur Ermahnung und des Vertragsverletzungshinweises der Europäischen Kommission an die Bundesregierung wegen mangelnder Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Die Bundesregierung hat erneut ihre Handlungsunfähigkeit in Sachen innerer Sicherheit sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene demonstriert. Während der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Dr. Christoph Bergner (CDU) deutlich machte, dass das Brüsseler Mahnschreiben ein sofortiges gesetzgeberisches Handeln der Bundesregierung erfordere, beharrte der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Dr. Max Stadler (FDP) darauf, trotzdem erst die Überprüfung der Richtlinie auf europäischer Ebene abzuwarten.

 

Dieses Verhalten ist besonders deswegen abstrus, weil die Bundesregierung auch in dieser Ausschusssitzung nicht in der Lage war, deutlich zu machen, welches Ziel sie denn bei der Überprüfung der Richtlinie verfolgt. Und obwohl die Kommission in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hinwies, dass der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzesvorschlag mit dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren nicht geeignet ist, die europäische Richtlinie umzusetzen, beharrte der FDP-Staatssekretär in der Sitzung erneut auf diesem Verfahren. Auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnete das Quick-Freeze-Verfahren als ungeeignet. Dem widersprach das Justizministerium in der Ausschusssitzung natürlich prompt.

 

Unabhängig davon, wie man zur Vorratsdatenspeicherung steht, ist es nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung seit Monaten nicht zu einer gemeinsamen Positionierung in der Lage ist, weil sich die Koalitionspartner sich ganz offenkundig nicht einig sind. Damit nimmt sie ganz offensichtlich in Kauf, dass in Brüssel die Entscheidungen ohne deutsche Positionierung gefällt werden. Dies ist nicht nur zum Schaden der Sicherheit im Inneren, sondern auch der Position Deutschlands auf europäischer Ebene, weil sich die Regierungskoalitionen in der schwierigen Abwägung zwischen Sicherheitsbedürfnissen und Freiheitsrechten gegenseitig zur Untätigkeit verdammen; und zwar obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits klare Leitlinien für eine mögliche Gesetzgebung aufgezeigt hat.