Skip to main content

Chancen erkennen und vor den Risiken nicht die Augen verschließen

Anlässlich des IT-Gipfels erklärt der für den Datenschutz zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach, MdB:

„Die Informationstechnologie und das Internet bieten riesige Chancen, wie etwa bei der intelligenten Steuerung von Energieerzeugung und deren Verbrauch.  Hier entstehen zukunftsfähige Techniken und Arbeitsplätze. 
Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten und Dienstleistungen im Internet bieten Chancen für mehr Demokratie, Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit. Diese Chancen gilt es zu nutzen, ohne dabei Gefahren, die diese Möglichkeiten mit sich bringen, zu verdrängen oder zu vernachlässigen.

 

Die intelligente Steuerung von Stromeinspeisung und Verbrauch führt nicht nur zu neuen Angriffspunkten bei kritischen Infrastrukturen, sondern es fallen auch große Mengen personenbezogener oder -beziehbarer Daten an, die die private Lebensführung jedes Einzelnen abbilden und so die  Persönlichkeit des Einzelnen beeinflussen und Persönlichkeitsrechte gefährden. Neue  Dienstleistungen und  Netzwerke führen zu großen Mengen individueller Daten, die zu Profilen kombinierbar sind und detailliertes Wissen über den Einzelnen  ergeben. Dabei darf die Tiefe der Eingriffe und die damit einhergehende Gefahr für die Persönlichkeitsrechte nicht außer Betracht bleiben. Die Dresdener Erklärung zum IT-Gipfel bleibt hier mehr als wage und dürftig. Auch das von Bundesinnenminister de Maizière (CDU) vorgelegte Konzept zum sogenannten Rote-Linie-Gesetz ist nicht ausreichend.
Wir brauchen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und aus Datenschutz- und Verbraucherschutzaspekten klare, deutliche und technikneutrale Regeln. IT und Internet dürfen nicht zunehmend zum rechtsfreien Raum werden. Eine Selbstregulierung der Branche reicht nicht aus. Wir sind  nicht mehr im Mittealter, als Feudalherren noch selbst die Gesetze machten an die sie sich halten wollten. So werden die Rechte der Betroffenen in der Selbstverpflichtung des BITKOM- Verbandes komplett ausgeblendet.

 

Unerlässlich für das Persönlichkeitsrecht ist ein Verbot der Profilbildung. Eine Profilbildung sollte nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Betroffen zulässig sein. Hierfür bedarf es einer konkreten gesetzlichen Regelung. Ebenso sollten die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung konkreter geregelt und bei Verstoß sanktioniert werden.“