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Nicht das Geschäftsmodell, sondern die Würde des Menschen ist unantastbar!

Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf unsere Lebens- und Arbeitswelt?

Dieser Frage mit besonderem Fokus auf die derzeit verhandelte Datenschutz-Grundverordnung ging der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach beim Rechtspolitischen Kongress in Berlin gemeinsam mit Bundesjustizministern a.D. Herta Däubler-Gmelin, EU-Kommissar Paul Nemitz und Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe Berlit auf dem Podium unter Moderation von Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nach.

Die Digitalisierung birgt Chancen und Risiken zugleich. Sie bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die allerdings häufig auf der Sammlung einer Vielzahl sensibler personenbezogener Daten basieren. „Das Recht auf Privatsphäre ist mit der Einführung des Internets nicht verloren gegangen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor Datenmissbrauch geschützt werden“, erklärt Reichenbach, der stellvertretender Vorsitzender des neu eingesetzten Bundestagsauschuss für Digitale ‚Agenda ist.. Einig war er sich mit Paul Nemitz dahingehend, dass sich die Dimension des Privatssphäreverlustes noch einmal verändert und vergrößert hat, seit das vermehrte Datensammeln privater Unternehmen und staatliche Spionage zusammenwirken.


Entscheidenden Einfluss hat die Digitalisierung zudem auf die Arbeitswelt. Der SPD Netzexperte erläuterte anschaulich, wie sich durch die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsschritten und durch neue digitale Arbeitsformen auch neue  Problemen stellen. „Einige Beschäftigte werden mittlerweile auf „Stand-by“ gehalten und nur zur Arbeit gerufen, wenn sich nach technischer Analyse des Kundenandrangs und Kaufverhalten des Tages ergibt, dass ein höherer Bedarf an Arbeitskräften vor Ort besteht; und nur diese Arbeitszeit wird auch bezahlt. Weiter ergeben sich durch den Einsatz von RFID-Technologie und vermehrter Nutzung von GPS-Systemen neben unbestreitbaren Vorteilen für die Logistik auch Möglichkeiten der Kontrolle, der gegenüber die Videoüberwachung fast schon harmlos ist“, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass starke nationale Regelungen allein nicht mehr ausreichen, um den Besonderheiten einer zunehmend vernetzten Welt gerecht zu werden. Ein wichtiger Schritt ist deshalb die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung, die ein starkes europaweit einheitliches Datenschutzrecht zum Ziel hat und sich durch das Marktortprinzip nicht nur auf Unternehmen mit Sitz in Europa bezieht, sondern auf alle Unternehmen, die sich an europäische Verbraucherinnen und Verbrauchern richten. „Für manche Bereiche muss es dennoch möglich bleiben, mit nationalen Regelungen vom Schutzniveau der Verordnung nach oben abzuweichen. Die gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige und sensible Daten wie beim Beschäftigtendatenschutz, wo wir in Deutschland bereits ein sehr hohes Niveau vor allem auch durch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung haben“, so Reichenbach abschließend.