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E-Government-Gesetz: Experten empfehlen Nachbesserung

Anlässlich der heutigen Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss zum Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung erklärt der

zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Fast alle Sachverständigen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dies spricht für unser Festhalten an einer Sachverständigenanhörung. Damit haben wir verhindert, dass die Koalition ein unreifes Gesetz bei Nacht und Nebel durchpaukt.

Wir sehen unsere Kritik bestätigt: Der Sicherheitsstandard der elektronischen Aktenführung muss sehr hoch sein – das gibt uns das Bundesverfassungsgericht vor. Insbesondere bei Gesundheits- und Steuerdaten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dürfen die Vorgaben nicht in das Ermessen der Behörde gestellt werden. Der Gesetzgeber muss hier klare Vorgaben machen.

Stattdessen definiert die Bundesregierung in ihrem aktuellen Gesetzentwurf eine datenschutzrechtliche Übermittlung dieser sensiblen Daten zu einer Nicht-Übermittlung um, damit sie den hohen datenschutzrechtlichen Maßstab,den das Sozialgesetzbuch setzt, umgehen kann. Das ist „Unsicherheit per Gesetz“ wie der Sachverständige Dr. Reinhard Dankert, Landesdatenschutzbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern, das Problem zusammenfasste. Insgesamt forderten mehrere Sachverständige eine Verschlüsselung für den gesamten elektronischen Übermittlungsprozess.

Auch in Bezug auf die finanzielle Belastung der Kommunen irritiert die Antwort des Vertreters des Deutschen Städtetages sehr, wenn dieser erklärt, es entstünden keine Kosten. Gleichzeitig moniert der Bundesrat dies aber in seiner Stellungnahme und spricht von rund 400.000 Euro jährlichen Kosten in der Justizverwaltung nur für Hessen. Ebenso hat die Koalition das Thema der Barrierefreiheit bei ihrer Gesetzgebung gar nicht erst berücksichtigt, was wir in der Anhörung ebenfalls zur Sprache brachten.

Wir sind gespannt, ob Union und FDP die Kritik der Sachverständigen aus den Bereichen Datenschutz, Recht und Datensicherheit aufgreift oder ob sie ihrer Wirtschaftsklientel weiter hörig ist. Mithilfe dieses Gesetzes sollen rechtsverbindliche elektronische Briefe als Geschäftsmodell durchgesetzt werden. Die Datenschutzinteressen der einfachen Bürgerinnen und Bürger haben sie dabei sicherlich nicht im Blick.