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Reichenbach: CDU und FDP schwächen Stadtwerke und schädigen die Kommunalhaushalte

Zur Verabschiedung des Gesetzes für längere Laufzeiten von Atomkraftwerken und der Zeitungsanzeige von mehr als 100 Stadtwerken erklärt der Groß-Gerauer Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach:

 

„CDU und FDP schaufeln Gewinne von den Stadtwerken zu den großen Vier im Strommarkt. Am Ende fehlen diese Mittel im Kommunalhaushalt für die Finanzierung von Schwimmbädern und Büchereien. Höhere Renditen bei RWE, Vattenfall, EnBW und Eon statt Freibad und Bildung – auch das ist das Ergebnis der Beschlüsse über längere Atomlaufzeiten in Berlin.“

 

Die Beschlüsse im Bundestag bedrohen vor allem Neuinvestitionen der Stadtwerke in Kraftwerke, so etwa auch die des Überlandwerkes Groß-Gerau, einer der Mitunterzeichner der Anzeigenkampagne.

Der Atomausstieg hat Investitionen in eine zukünftige Energieversorgung ausgelöst. Neue Anbieter und Stadtwerke konnten damit rechnen, mit eigenen Kraftwerken die stillgelegten AKW zu ersetzen. Diese Investitionen sind nun faktisch verbrannt, denn die Wirtschaftlichkeit neuer Erzeugungsanlagen ist nicht mehr gegeben. Im Ergebnis werden geplante Investitionen sogar verschoben oder zurückgenommen, erläutert der SPD-Abgeordnete.

 

„Profiteure sind nur die großen Vier im Strommarkt. Durch die zusätzlichen Gewinne wird allein die Marktmacht von RWE, EON, EnBW und Vattenfall gefestigt. Das verhindert mehr Wettbewerb – mit absehbar negativen Folgen für die Strompreise, unter anderem auch für das Versorgungsgebiet in unserem Kreis. Es ist zu befürchten, dass die AKW-Betreiber die zusätzlichen Einnahmen nutzen werden, um auch den Markt der Erneuerbaren Energien zu monopolieren“, mahnt Reichenbach. „Das wird dazu führen, dass die großen Vier die Preise am Markt noch stärker bestimmen und Kosten beliebig an uns Kunden weitergeben.“ Bereits jetzt hätten die Stromkonzerne ähnliche Gewinnmargen wie die „Zockerbanken“ vor der Finanzkrise.

 

„Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, wird die SPD es vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. So offensichtlich verfassungswidrig war bisher kaum ein Gesetz“, so Reichenbach abschließend.