Internetenquete: Ein erstes Resümee
Am Ende dieser Zeit kann ich sagen, dass das Thema Internet und digitale Gesellschaft endgültig im Bundestag angekommen ist. Im Rahmen der Enquete wurden umfangreiche Zustandsbeschreibungen vorgenommen, neue Handlungsfelder erschlossen und Vorschläge für politisches Handeln erarbeitet, die es für zukünftige Regierungen umzusetzen gilt. Ohne das Internet und die damit verbundene digitale Gesellschaft, in der wir nun einmal leben, wird es zukünftig nicht mehr gehen. Daran werden sich auch zukünftige Regierungen messen lassen müssen.
Deshalb begrüßen die SPD-Bundestagsfraktion und ich ausdrücklich, dass fraktionsübergreifend – als zentrale Schlussfolgerung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – die Forderung nach einem eigenständigen, gleichnamigen Ausschuss für zukünftige Legislaturperioden aufgestellt wurde. Damit würde dieser gesellschaftlich zentrale Bereich eine entsprechende politische Gewichtung bekommen.
Im Rahmen der Internetenquete war ich stellvertretender Vorsitzender und ordentliches Mitglied in den Projektgruppen: Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz, Internationales und Internet-Governance sowie Datenschutz.
Wenn auch insgesamt eine Sensibilisierung des Parlaments und der politischen Diskussion für das Internet und die digitale Gesellschaft durch die Enquete erfolgen konnte, bin ich – was insbesondere die konkrete Arbeit in meinen Projektgruppen betrifft – mit den Mehrheitsergebnissen nur teilweise zufrieden. Während bei der Situationsbeschreibung oft ein Konsens gefunden werden konnte, bleiben die Handlungsempfehlungen, die die Koalition aus CDU/CSU und FDP mehrheitlich durchbrachte, weit hinter dem zurück, was möglich und vor allem notwendig gewesen wäre. So sind viele dieser Empfehlungen weit und unbestimmt formuliert bzw. bleiben zu unkonkret. Meines Erachtens ist dies der Uneinigkeit der Koalitionsfraktionen sowie der zuständigen Ministerien, aber auch dem deutlichen Einfluss von betroffenen Wirtschaftsverbänden bei Union und FDP geschuldet. Dies ist eine der negativen Erfahrungen, die ich aus der Enquete mitgenommen habe.
Der Einfluss der Lobby ging sogar soweit, dass selbst Vorstöße aus den eigenen Ministerien abgelehnt oder verwässert wurden. Hier verweise ich nur auf das von Bundesinnenminister Friedrich geforderte IT-Sicherheitsgesetz, welches er im August 2012 auf die Agenda gerufen hatte, und welches die Oppositionsfraktionen als Handlungsempfehlung auch einforderten. Die Koalitionsfraktionen waren nur zu einem Prüfauftrag bereit, ob denn überhaupt das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung bestehe. Dies ist nur eines von vielen Beispielen. Manche Handlungsempfehlungen verdienen ihren Namen noch nicht einmal, weil sie weder Prüf- noch Handlungsaufträge enthalten.
Als ein Mitglied einer der drei Oppositionsfraktionen kann ich sagen, dass die Vorschläge aus diesen Reihen wesentlich konkreter und direkter sind. Auch der Austausch und die Zusammenarbeit der Mitglieder dieser drei Fraktionen funktionierte sehr gut, nicht nur auf Abgeordneten-, sondern auch auf Mitarbeiter- und Referenten-Ebene. Auch wenn man sich nicht immer 100% einig war in allen Themenfeldern, so gab es doch große Schnittmengen.
Die von Oppositionsseite erarbeiteten Vorschläge finden leider oft nur als Minderheitenvotum im Anhang in den Bericht Eingang. Ich empfehle deshalb netzpolitisch Interessierten, Aktiven und auch der Politik sich gerade auch mit diesem Teil des Berichts zu befassen, um die Anregungen aller Sachverständigen und aller Parteien zu erfassen. Denn der Mehrheitsteil spiegelt in vielen Teilen lediglich die Positionen der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wieder, die sich bei den anstehenden Wahlen ja durchaus ändern können.
Wenig erfreulich war auch das Tauziehen um die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sowie die entsprechende Einbindung des sogenannten 18. Sachverständigen. Dagegen hatte sich die Koalition aus CDU/CSU und FDP im Ältestenrat vehement gestemmt, trotz der einstimmigen Forderung der Enquete-Kommission, inklusive der Stimmen der eigenen Fraktionen und der von diesen benannten Sachverständigen. Insbesondere die Schaffung einer Beteiligungsplattform stieß mit dem Argument der ungünstigen Kostenrelation bei der Koalitionsmehrheit im Ältestenrat auf Ablehnung.
Einige Sachverständige nahmen daraufhin selbst das Heft in die Hand und schufen eine entsprechende Plattform, die in Kooperation mit dem Verein Liquid Democracy e. V. kostenfrei und zeitnah zur Verfügung gestellt wurde. Mit der Plattform sollte es ermöglich werden, die Öffentlichkeit bereits an der laufenden Diskussion und der Vorbereitung der Erstellung des Zwischenberichtes zu beteiligen. Mit diesem Werkzeug hatte sich der „18. Sachverständige“ sowohl die Möglichkeit, Texte aus der Kommission oder den Projektgruppen zu kommentieren und Alternativen vorzuschlagen, als auch eigenständige Textbeiträge passend zur jeweiligen Agenda der Projektgruppen einzubringen sowie darüber abzustimmen. Letztendlich wurden trotz einiger Widerstände neue Formen der Bürgerbeteiligung bei den Beratungen im Bundestag erprobt, die sich auch zukünftig bei anderen Ausschüssen etablieren könnten.
Insgesamt lief die Arbeit mit den Sachverständigen sehr zielorientiert und respektvoll. Auch über die Enquete hinaus haben wir – ich denke, das kann ich für alle Beteiligten sagen – Sachverstand hinzugewonnen, den wir weiter für diesen Bereich einbinden wollen.
Am Ende möchte ich noch allen Kolleginnen und Kollegen, den Sachverständigen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundestages, der Fraktionen sowie der Abgeordneten für ihren Arbeitseinsatz und ihr Engagement und dem Verein Liquid Democracy e.V. für die Unterstützung bei der Umsetzung von enquetebeteiligung.de danken.