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Reichenbach: Selbstverpflichtung der Geodienste-Anbieter genügt nicht

Anlässlich des "Geodaten-Gipfels" im Bundesinnenministerium erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

 

Von einer Selbstverpflichtung oder Selbstregulierung ist nicht viel zu halten. Der Bundesinnenminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass ein Unternehmen zuallererst die Persönlichkeitsrechte Einzelner wahren würde, bevor es sich um sein gewinnorientiertes Handeln kümmert.

 

Eine Selbstverpflichtung ist ein stumpfes Schwert. Sicherlich ist es richtig, dass der Staat nicht immer eingreifen sollte, aber wenn es um Persönlichkeitsrechte und Daten von Einzelpersonen geht, sollte der Staat für gesetzlichen Schutz sorgen. Jeder Betroffene sollte einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Unternehmen sowie ein gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht sowie Einwilligungsvorbehalte haben. Es kann nicht sein, dass ein datenerhebendes oder ein mit Daten handelndes Unternehmen selbst entscheidet, ob es dem Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumt oder nicht – je nachdem wie es ihm gerade beliebt. Verstöße der Unternehmen sollten entsprechend hart sanktioniert werden.

 

Offensichtlich will die schwarz-gelbe Bundesregierung hier keinem Unternehmen zu nahe treten und verliert sich lieber in ungenauen Erklärungen. Es ist auch nicht offensichtlich, ob hier tatsächlich Einigkeit zwischen den Ressorts herrscht oder ob Einigkeit nur vorgespielt wird. Während Bundesinnenminister de Maizière ein Gesetz nicht zwingend für erforderlich hält, sehen dies seine Kolleginnen aus dem Justiz- und dem Verbraucherschutzministerium offensichtlich anders und fordern zumindest eine gesetzliche Verankerung eines Widerspruchsrechts.