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SWIFT: Datenschutzstandards nicht ausreichend

Anlässlich der heutigen Beratung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu dem neuen SWIFT-Abkommen erklärt der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Datenschutz, Gerold Reichenbach:

"Wir sind weiterhin skeptisch, was das nunmehr vom Europäischen Rat beschlossene und vom Europaparlament akzeptierte SWIFT-Abkommen mit den USA betrifft. Wir haben mehrfach erklärt und auch in einem eigenen Antrag im Deutschen Bundestag dargelegt, dass wir nicht grundsätzlich gegen ein solches Abkommen mit den USA sind.


Der schwarz-gelben Bundesregierung ist es auch im zweiten Anlauf nicht gelungen, ausreichende Datenschutzstandards und effiziente Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen in dem Abkommen zu verankern.
Das FDP-regierte Bundesjustizministerium, das darauf öffentlich immer wieder drängte, hat sich vielmehr bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen herausgehalten und die nachgiebige Haltung des Bundesinnenministers hingenommen.


Wir erkennen an, dass nicht zuletzt durch die Initiative und das Engagement der sozialistischen Fraktion im Europaparlament gegenüber dem gescheiterten Vorgängerabkommen Verbesserungen erreicht wurden. Gleichwohl bleiben erhebliche Kritikpunkte bestehen.

 

An dem Abkommen kritisieren wir insbesondere die langen Speicherfristen. Diese sind nicht angemessen. Die allgemeine Löschfrist von 5 Jahren ist zu lang. Daten, auf die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nicht zugegriffen wird, müssen schnellstmöglich gelöscht werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist zudem fraglich, ob ganze Datenpakete in die USA geschickt werden dürfen, die dort dann bis zu 5 Jahre schlummern. Dadurch verlagern wir das Problem der Vorratsdatenspeicherung in die USA. Auch deshalb kritisieren wir die Übermittlung von ganzen Datenpaketen ohne Einzelfallprüfung.

 

Ebenso problematisch ist, dass mit EUROPOL eine Polizeibehörde und nicht ein Richter über die Freigabe des Datenaustausches entscheiden soll. Wir halten bei solchen tiefgreifenden Maßnahmen den bei uns üblichen  Richtervorbehalt auch auf europäischer Ebene für unerlässlich. Gleichzeitig bemängeln wir, dass der Zuständigkeitsbereich von EUROPOL über den Umweg eines internationalen Abkommens erweitert wird, ohne dass dies im Europäischen Parlament und im Bundestag überhaupt zur Debatte stand.“

 

Zum Hintergrund: Das Abkommen soll den US-Sicherheitsbehörden im Zuge der Bekämpfung des internationalen Terrorismus den Zugriff auf grenzüberschreitende Überweisungs-Daten von Bürgern und Unternehmen aus der EU sichern. Diese Daten verwaltet der Finanzdienstleister SWIFT mit Sitz in Belgien, der täglich ca. 15 Millionen Banktransaktionen abwickelt. Das neue Abkommen gilt ab dem 1. August, und zwar zunächst für fünf Jahre.

 

Im Februar hatte das Europaparlament ein ursprünglich geplantes Interimsabkommen zum Bankdaten-Transfer an die USA abgelehnt, weil der Text nicht den europäischen Datenschutzstandards entsprach. Nach den Neuverhandlungen konnte die EU einige wenige Nachbesserungen durchsetzen, wie ein Auskunftsrecht für Bürger und die Prüfung durch Europol, ob ein Terrorverdacht tatsächlich begründet ist.