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58 Flüge trotz Nachtflugverbot

„Das darf ja wohl nicht wahr sein“, zeigte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach empört über die große Anzahl nächtlicher Flüge trotz Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen. So bekamen 58 Maschinen am 11. Mai die Erlaubnis, auch in der Zeit von 23 bis 0 Uhr zu starten und zu landen, eine Woche später waren es 54 Flüge allein in einer Nacht.

„Das hat für mich und die ganze Region Rhein-Main nichts mehr mit Nachtruhe zu tun“, kritisierte Reichenbach die großzügige Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die örtliche Luftaufsichtsstelle. Zwischen 23 und 5 Uhr dürfen entsprechend dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2011 keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden, „doch mit welcher Begründung erteilt das hessische Verkehrsministerium pro Nacht bis zu  60 Einzelfallgenehmigungen?“, fragte sich der Bundestagsabgeordnete. Bei solch einer großzügigen Auslegung der Regelungen zum Nachflugverbot seien die Airlines nicht unter Druck gesetzt, einen neuen Flugplan zu erstellen, vielmehr würden sie alle Kapazitäten bis in die Nacht hinein ausreizen.

Zwar dürfen laut Planfeststellungsbeschluss Genehmigungen für Flüge erteilt werden, deren „Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens“ liegen. „Doch das gesetzliche Nachtflugverbot darf nicht aufgeweicht werden“, forderte Reichenbach. Vielmehr sei sicherzustellen, dass nur so viele Flüge geplant werden, wie auch zuverlässig bis spätestens 23 Uhr abgewickelt werden können. Dabei könne man nicht regelmäßig „allerschönstes Wetter“ bei der Kapazitätenplanung voraussetzen, kritisiert Reichenbach, „sonst macht man die Ausnahme für die Airlines zur Regel.“ Ganz offensichtlich solle mit dieser großzügigen Genehmigungspraxis von der Landesregierung das Nachtflugverbot im Interesse der Airlines und zulasten der Bürger aufgeweicht werden, so Reichenbachs Vorwurf.