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Reichenbach zu SWIFT: Bundesregierung hat Parlament und Öffentlichkeit hinters Licht geführt

„Ich fühle mich von der Bundesregierung hinters Licht geführt“, empört sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach zu der Feststellung, dass die USA nun doch auf innereuropäische Überweisungen im Rahmen des SWIFT-Abkommens legal zugreifen können. „Das bestätigt einmal mehr unsere im Juli gegenüber der schwarz-gelben Bundesregierung geäußerte Skepsis zu dem nun ausgehandelten Abkommen“, stellt der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss weiter fest.

„Dem Parlament wurde das Abkommen durch den Bundesinnenminister immer so verkauft, dass die USA keinen Zugriff auf innereuropäische Finanztransaktionsdaten haben. So hat es uns Herr de Maizière erläutert und selbst gegenüber der Presse so dargestellt“, erklärt Reichenbach weiter.

 

Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung das Abkommen nicht genau auf mögliche Unterschiede bei der Art von innereuropäischen Überweisungen geprüft habe. „Vermutlich ist das auf die Unstimmigkeiten zwischen Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium zurückzuführen. Denn Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat sich bei den Verhandlungen zu SWIFT brav herausgehalten und den Innenminister gewähren lassen. Bei einer intensiven Prüfung durch beide Ministerien wäre diese Lücke sicherlich aufgefallen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger steht jetzt endgültig als die Blamierte da“, stellt der Abgeordnete fest.

 

„Wir fordern deshalb eine uneingeschränkte Aufklärung von der Bundesregierung. Gleichzeitig soll sich die Bundesregierung erklären, wie sie jetzt gedenkt, diese Lücke im Abkommen zu schließen!“,  so Reichenbach abschließend.

 

Zum Hintergrund:

Im Februar 2010 hatte das Europaparlament ein ursprünglich geplantes Interimsabkommen zum Bankdaten-Transfer an die USA abgelehnt, weil der Text nicht den europäischen Datenschutzstandards entsprach. Nach den Neuverhandlungen konnte die EU einige wenige Nachbesserungen durchsetzen, wie ein Auskunftsrecht für Bürger und die Prüfung durch Europol, ob ein Terrorverdacht tatsächlich begründet ist.

 

Die EU-Kommission habe  nun auf Anfrage der Financial Times bestätigt, dass die USA auf Überweisungen von einem EU-Land ins andere zugreifen können, wenn sie über das System Swiftnet Fin erfolgten. In dem Abkommen werden aber nur Daten geschützt, die über den im Jahr 2008 eingeführten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum laufen, so genannte Sepa-Überweisungen. Der Bundesinnenminister de Maizière (CDU) etwa hatte noch in seiner Pressemitteilung vom 01.08.2010 behauptet, die USA erhalten keinesfalls Zugriff auf Finanztransaktionsdaten innerhalb der EU.