Unkonventionelles Fracking wird verboten - Erdgasförderung nur mit hohen Umweltstandards
Das sind die wesentlichen Punkte, die heute vom Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet wurden. Das ist ein großer Erfolg. Das ist unser Erfolg.
Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen. Für die öffentliche Wasserversorgung haben wir erreicht: In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden. Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert.
Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser Erfolg.
Bundestagsabgeordneter Reichenbach wirft den Fraktionen der Grünen und der Linken vor, dass sie eine namentliche Abstimmung gegen den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und damit gegen das faktische Verbot von unkonventionellem Fracking beantragt haben.
Jegliche Form von Fracking und damit auch die Nutzung von Geothermie, auf die auch der Kreis Groß-Gerau bei seiner nachhaltigen Energiestrategie setzt, hält er angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel für unverantwortlich. Auch da wird durch das Gesetz sichergestellt, dass keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden können, so Reichenbach abschließend.