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Persönliche Erklärung nach §31 Geschäftsordnung zu CETA und TTIP

Hier finden Sie meine Persönliche Erklärung zu den heutigen Abstimmungen im Deutschen Bundestag zu CETA und TTIP:

Erklärung nach §31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag/die Entschließungsanträge der Abgeordneten Klaus Ernst und weiterer Abgeordneter sowie der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/2612); 

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens“ (Drucksachen 18/432, 18/2100); 

zu der Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen“ (Drucksache 18/2604);

zu der Beratung des Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen“ (Drucksache 18/2620);

zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts  des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“ (Drucksachen 18/1458, 18/2646)

Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Fraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Das ist die offensichtliche Motivation des Entschließungsantrags der Linken. Ihr geht es dabei ganz offenkundig nicht um die Sache, zumal sie selbst die putative Ablehnung des Abkommens ohne Ansehung der endgültigen Inhalte fordert und auch jedem Versuch die Inhalte im Rahmen weiterer Verhandlungen positiv zu gestalten eine Absage erteilt.

Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind zumindest in einem Bundesland bereits einmal in Regierungsverantwortung gewesen und wissen sehr genau, dass zunächst in einer Koalition versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. 

Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch. 

Beschlüsse über Freihandelsabkommen CETA und TTIP könnten entsprechende Abstimmungen sein. Heute wird jedoch nicht über die Abkommen abgestimmt. Es liegen lediglich Anträge anderer Fraktionen vor, die lediglich das Ziel haben, eine Scheinentscheidung propagandistisch auszunutzen. Unabhängig meiner kritischen Einstellung gegenüber den Abkommen werde ich ein solches Vorgehen nicht unterstützen. 

Eine pauschale bedingungslose Ablehnung internationaler Abkommen ohne Ansehung der Verhandlungsmöglichkeit und des endgültigen Inhaltes ist nicht zielführend. 

Sie ist vielmehr Ausdruck politischer Gestaltungsunfähigkeit.

Ich will die Verhandlungen kritisch begleiten und Einfluss nehmen. Darum begrüße ich, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel u.a. mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht haben. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen.

Ich vertrete die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte.

Die Anforderungen, die ich für mich an eine Zustimmung zu den Abkommen stelle sind von Bundeswirtschaftsminister Gabriel und dem DGB in einem Positionspapier zum Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses Positionspapier am vergangenen Samstag ebenfalls beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das Abkommen mit Kanada (CETA) bezogen (Opens external link in new windowwww.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teile ich vollständig. 

Meine Ablehnung der Anträge der Linken ist deshalb weder eine grundsätzliche Zustimmung zu den Abkommen noch ein Verzicht auf die im Beschluss des Parteikonvents der SPD beschriebenen Bedingungen als Voraussetzung für eine  Zustimmung.

Berlin, 25.9.2014

Gerold Reichenbach