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Reichenbach begrüßt Ablehnung der EU-Verordnung zu weiterer Wettbewerbssteigerung für Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen

Der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach zeigte sich angesichts eines fraktionsübergreifenden Entschließungsantrags, der den Entwurf einer EU-Verordnung zur Wettbewerbssteigerung für Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen ablehnt, erfreut.

Die EU-Verordnung hätte insbesondere für die Beschäftigten am Frankfurter Flughafen negative Auswirkungen. Im Verordnungsentwurf stand die Erhöhung des Wettbewerbs bei der Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten im Mittelpunkt. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben den  Entschließungsantrag gemeinsam auf den Weg gebracht.

Als Begründung für die Ablehnung der Verordnung wird das im internationalen Vergleich hohe Niveau an Qualität, Effizienz und Sicherheit bei der Bodenabfertigung an den deutschen Flughäfen angeführt. Dieses Niveau ließe sich nur halten, wenn auch das Lohnniveau und die soziale Absicherung für das in diesen Bereichen beschäftigte Personal nicht in inakzeptabler Weise gesenkt werde. Infolge einer Wettbewerbssteigerung durch die Erhöhung der Zahl weiterer Anbieter wären Lohnkürzungen, die Absenkung von Ausbildungsstandards und eine Zunahme befristeter Arbeitsverträge zu befürchten.

„Ich freue mich, dass zumindest in diesem Punkt parteiübergreifend Konsens herrscht, dass Lohndumping zu Lasten der Qualität von Leistungen geht und gegen Lohndumping vorgegangen werden muss“, so der Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach. „Auch für meine Heimatregion Groß-Gerau in unmittelbarer Nähe zum Flughafenstandort Frankfurt ist dies eine positive Entwicklung“, so Reichenbach weiter.

Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht die Position des Parlaments in die Verhandlungen auf europäischer Ebene einzubringen und auf eine Verhinderung der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung hinzuwirken.