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Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dringend geboten

"Die geplante Überführung des Amtes der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste Bundesbehörde ist ausdrücklich zu begrüßen und europarechtlich konsequent", erklärt Gerold Reichenbach.

„Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) setzt eine seit Jahren von der SPD-Bundestagsfraktion erhobene Forderung um. Gerade in der heutigen Zeit, wo Datenschutz eine herausragende Rolle sowohl im nationalen, europäischen als auch internationalen Kontext spielt, ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit der BfDI immens wichtig. 

Auch wenn in der Praxis weder die Rechts- noch die Dienstaufsicht über die BfDI ausgeübt wurde, ist das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs europarechtlich konsequent. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2010 die Bedeutung der völligen Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle festgestellt.  

Bei den weiteren Beratungen zum vorgelegten Gesetzentwurf ist sicherzustellen, dass die BfDI weiterhin bei allen datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben von vornherein einbezogen wird und auch von sich aus aktiv werden kann.“