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Urteil des Landgerichts Berlin ist Kampfansage gegen Facebook

Anlässlich des heute verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin zu Facebook erklärt der für Datenschutz zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Gerold Reichenbach, MdB:

Facebook hat vor dem Landgericht Berlin eine heftige Ohrfeige wegen schwerer Verstöße gegen Daten-und Verbraucherschutz erhalten. Der Klage des Projektes"Surfer haben Rechte" der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde vollumfänglich stattgegeben. Das ist ein deutliches Signal für die Bedeutung von Daten- und Verbraucherschutz im Internet und eine Kampfansage gegen Facebook. Unabhängig von der Frage, ob Facebook mit seinen Praktiken gegen deutsches, irisches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt, kann dieses Handeln über die Köpfe der Nutzer hinweg nicht weiter toleriert werden.


Dieses Urteil ist ein Zeichen, das ganz mit der Richtung des europäischen Novellierungsprozesses im Datenschutzrecht geht. Der im Januar 2012 von der Kommission veröffentlichte Entwurf einer europäischen Datenschutz-Verordnung sieht eine Stärkung von Persönlichkeitsrechten in der digitalen Welt vor, indem das Einwilligungserfordernis und das Erfordernis von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (privacy by design/by default) bei Dienstleistungen und Produkten deklariert werden soll. Auch dem technisch und rechtlich nicht versierten Nutzer muss ein sicheres Surfen im Netz ermöglicht werden.


Das LG Berlin hat in diesem Sinne klar entschieden, dass Nutzer zuvor informiert werden müssen, wenn ihr gesamtes Adressbuch importiert und für die Versendung von Freundschaftseinladungen genutzt werden soll. Auch sollen die Daten nicht einfach zu Werbezwecken genutzt werden dürfen sowie sichergestellt werden, dass der Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird.


Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass Facebook anfängt, deutsche und europäische Datenschutzstandards zu akzeptieren und umzusetzen, wenn man sich an deutsche Nutzer wendet.


Zum Hintergrund:
Der vzbv hat bereits 2009 Facebook wegen verbraucherfeindlicher Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und schließlich im November 2010 Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dem vzbv ging es dabei insbesondere um den Adressbuchimport und den Freundefinder, sowie die Datennutzung durch Drittanbieter.