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Meldegesetz erfolgreich “repariert“ - Kommunen müssen Datenschutz beachten

„Die Bürgerinnen und Bürger bleiben “Herr“ über ihre Daten“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach. Im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag konnte das von der schwarz-gelben Koalition verfasste und besonders adresslobby-freundliche Meldegesetz zugunsten des Datenschutzes bürgerfreundlich geändert werden.

Wichtig sei, dass die Bürgerinnen und Bürger nun weiterhin vorab in die Weitergabe und Verwendung ihrer Daten einwilligen müssten und nicht - wie von schwarz-gelb vorgesehen - lediglich Widerspruch einlegen können, erklärt Reichenbach weiter. „Woher soll ich denn wissen, wer welche Daten beispielsweise von meinem Meldeamt in Trebur bekommt und wer nicht? Wie hätte ich da effektiv mein Recht auf Widerspruch wahrnehmen können?“, so der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Datenschutz weiter.

„Wäre es bei dem ursprünglichen Gesetzentwurf geblieben, wäre der Adresshandel ein noch lukrativeres Geschäft geworden – und zwar mit Hilfe der Kommunen. Denn schließlich sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ihre Meldedaten gegenüber den Ämtern zu offenbaren“, erklärt Reichenbach. Es könne nicht sein, dass mit diesen personenbezogenen Daten zugunsten der Wirtschaft Spielchen getrieben würden. „Auch die gesetzlich festgehaltene Zweckbindung sowie die Prüf- bzw. Stichprobenpflichten der Meldebehörden begrüße ich ausdrücklich“, sagt Reichenbach. Er vertraue darauf, dass die Gemeinden ihrer Pflicht zur stichprobenartigen Prüfung auch nachkommen.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wurde im Vermittlungsausschuss nach heftigem Protest von Oppositionsparteien und Datenschutzverbänden neu verhandelt. Zuvor war die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag heftig kritisiert worden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten lange nach Abstimmung über den Ablauf des parlamentarischen Verfahrens und erst kurz vor der Abstimmung ihre so heftig kritisierten Änderungsvorschläge zugunsten des Adresshandels vorgelegt.