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Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Reichenbach

Wie kürzlich berichtet, hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Gerold Reichenbach zusammen mit weiteren Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion in Form einer kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach dem Verkauf, Zustand und der Instandhaltung der Bahnhofsgebäude der Deutschen Bahn AG erkundigt. Nun liegt die Antwort vor.

Darin teilt die Bundesregierung mit, dass bei allen bisherigen Verkäufen bei entsprechenden Voraussetzungen die Kommunen ein Vorkaufsrecht hatten und ausüben konnten, was in einigen Fällen auch in Anspruch genommen worden sei. „Die Antwort irritiert mich jedoch, denn um die Möglichkeiten eines Vorkaufsrechts zu prüfen und ggf. zu nutzen, muss die Gemeinde vor dem Verkauf rechtzeitig informiert werden. Da macht es sich die Bundesregierung zu einfach“, so Reichenbach mit Blick auf die Verkäufe im Kreis Groß-Gerau.
Hinzu komme, dass vielen Kommunen aufgrund der chronischen kommunalen Unterfinanzierung die Mittel zum Kauf fehlten, so Reichenbach.  Daher wollten die Sozialdemokraten von der Regierung ebenfalls wissen, wie es um die Unterstützung der Kommunen beim Erwerb insbesondere denkmalgeschützter Bahnhofsgebäude steht. Da zieht sich die Bundesregierung knapp auf die Rechtslage zurück und sieht dafür keine Möglichkeiten.
Auch die Frage, ob und inwieweit die Bundesregierung bei den neuen Eigentümern der Bahnhofsgebäude auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten als Besitzer denkmalgeschützter Gebäude zum Erhalt hinwirken kann, wird mit dem Hinweis abgewiesen, dass Denkmalschutz in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Von den geplanten Investitionen in Höhe von 15 Millionen Euro eines Bieterkonsortiums, dass insgesamt ca. 1000 Bahnhöfe erworben hat und seit 2007 innerhalb von fünf Jahren in Modernisierungsmaßnahmen investiert werden sollten, seien bisher lediglich 9 Millionen Euro erbracht worden. „Hier muss genau verfolgt werden, ob die restlichen 6 Millionen auch noch investiert werden. Schließlich sind die 15 Millionen im Kaufvertrag verankert und waren Voraussetzung für den Verkauf.“