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ACTA: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behindert Informationsfreiheit

Anlässlich der Weigerung der Bundesjustizministerin, die Namen derjenigen Beamten zu nennen, die für die Bundesregierung an den ACTA-Verhandlungsrunden teilgenommen haben, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Reichenbach:

„Die Weigerung der Bundesjustizministerin, die Namen der Beamten zu nennen, ist eine Farce. Entweder hat sie Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) falsch verstanden oder sie möchte verbergen, dass sich die FDP-geführten Ministerien während der Verhandlungen für das Abkommen ausgesprochen haben, und sie erst jetzt auf Druck der Netzgemeinde die Unterzeichnung des Abkommens gestoppt hat.“

ACTA ist ein internationales Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, über das in den letzten Wochen eine heftige Debatte in der Öffentlichkeit geführt wurde. Diese teilweise hitzige Debatte nimmt die Bundesjustizministerin jetzt auch zum Anlass, die Namen der beteiligten Beamten nicht zu nennen, angeblich um diese vor Beleidigungen und Repressionen zu schützen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete sagt dazu: „Die Sicherheitsbedenken der Bundesjustizministerin sind vorgeschoben. Offensichtlich ist Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht bereit, die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Wenn sie ihre Beamten schützen und die Namen nicht preisgeben möchte, muss sie zugeben, dass die Verhandlungen in ihrem Namen geführt wurden."

Nach dem IFG hat jeder gegenüber den Behörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dazu kann gegebenenfalls auch die Nennung von Namen und Funktionsbezeichnung beteiligter Beamten gehören.  „Transparenz geht also anders. Wenn wir verhindern wollen, dass das IFG zu einer leeren Hülle verkommt, muss den Rechten des Bürgers auf Information und Transparenz Rechnung getragen werden“, so Gerold Reichenbach abschließend.